Im Zuge der Neuerrichtung eines Löschwasserbehälters und des Zeughauses muss der unterirdisch auf dem FF-Grundstück verlaufende Bach erneut umgelegt werden.
Da dieser bereits verrohrt ist, kann dies lt. nun vorliegender Bewilligung durch die Wildbach- und Lawinenverbauung – einer nachgeordneten Dienststelle des BMLFUW – ohne weiteres Verfahren durchgeführt werden.