Bachumlegung bewilligt

Im Zuge der Neuerrichtung eines Löschwasserbehälters und des Zeughauses muss der unterirdisch auf dem FF-Grundstück verlaufende Bach erneut umgelegt werden.

Da dieser bereits verrohrt ist, kann dies lt. nun vorliegender Bewilligung durch die Wildbach- und Lawinenverbauung – einer nachgeordneten Dienststelle des BMLFUW – ohne weiteres Verfahren durchgeführt werden.

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